Eine deutsche Mobilnummer mit 0151, 0160 oder 0170 am Anfang verrät nicht, bei welchem Anbieter die Leitung heute liegt: Die Vorwahl zeigt nur, wem der Nummernblock ursprünglich zugeteilt war. Wer seine Nummer beim Anbieterwechsel behalten will, stellt den Portierungsauftrag beim neuen Anbieter, der die Mitnahme nach § 59 TKG leitet. Die Leitung darf dabei höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Die Mitnahme kostet seit dem 1. Dezember 2021 kein Entgelt mehr.

Was eine übernommene Nummer ist

Die Rufnummernmitnahme (auch Portierung oder MNP, Mobile Number Portability) erlaubt es, die Nummer beim Wechsel zu einem anderen Anbieter zu behalten. Eine übernommene Nummer ist demnach eine Nummer, deren aktueller Anbieter vom ursprünglichen abweicht. Seit der TKG-Novelle 2021 müssen nach § 59 Absatz 5 TKG Anbieter nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienste dafür sorgen, dass Endnutzer auf Antrag ihre zugeteilte Rufnummer behalten können.

Illustration der Rufnummernportierung: die Telefonnummer beim Anbieterwechsel behalten

Frankreich kennt dafür den RIO, eine Kennung, die man unter der 3179 abruft. Die Hinweise der Bundesnetzagentur nennen kein Gegenstück: Der Auftrag läuft über den neuen Anbieter. Beide Anbieter gleichen Ihre Kundendaten ab.

So läuft die Mitnahme ab

Das Verfahren steht unter der Leitung des aufnehmenden Anbieters. Der abgebende Anbieter darf die Portierung weder verzögern noch missbrauchen.

  1. Schließen Sie einen Vertrag mit dem neuen Anbieter ab. Die Mitnahme setzt einen Vertrag voraus, bei dem die Nummer künftig liegt.
  2. Beauftragen Sie dort die Rufnummernmitnahme (Portierungsauftrag) und nennen Sie die Nummer, die mitgehen soll.
  3. Prüfen Sie Name, Anschrift und Geburtsdatum. Laut Bundesnetzagentur müssen sie bei beiden Anbietern übereinstimmen, sonst scheitert die Portierung.
  4. Kündigen Sie den alten Vertrag fristgerecht. Die Bundesnetzagentur rät, drei Monate vor Vertragsende zu beginnen.
  5. Warten Sie auf den vereinbarten Tag und stellen Sie auf die neue SIM-Karte oder eSIM um.

Bei Mobilfunknummern geht es auch früher (§ 59 Absatz 6 TKG): Sie können die Mitnahme jederzeit verlangen. Der alte Vertrag läuft dann bis zu seinem Ende weiter, außerdem muss der alte Anbieter Ihnen auf Wunsch eine neue Nummer zuteilen. Wie die Bundesnetzagentur den Ablauf beschreibt, steht auf ihrer Seite zu Anbieterwechsel und Umzug.

Fristen, Unterbrechung und Kosten

Die Leistung darf beim Wechsel nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden. Aktivierung und Portierung erfolgen am vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag.

Rufnummernmitnahme in Deutschland nach Nummerntyp
Kriterium Mobilfunk Festnetz
Antrag jederzeit, auch vor Vertragsende bis zu einen Monat nach Vertragsende
Unterbrechung höchstens ein Arbeitstag höchstens ein Arbeitstag
Entgelt für die Mitnahme keines (seit 1.12.2021) keines (seit 1.12.2021)
Entschädigung bei Verzug 10 Euro pro Tag der Verzögerung 10 Euro pro Tag der Verzögerung

Ihr Vertrag mit dem alten Anbieter muss nicht sofort enden: Hat der Wechsel rechtzeitig begonnen, darf er die Leitung nicht einfach abschalten. Er rechnet bis zum Ende seiner Leistungspflicht weiter ab, nach Vertragsende aber nur das halbe Entgelt und taggenau. Die Monatsfrist für den Antrag ist das gesetzliche Minimum: Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Vertragsbedingungen eine längere Frist vorsehen können, häufig 90 Tage. Sie finden sie in den Bedingungen Ihres Anbieters.

Wenn die Portierung abgelehnt wird oder hängt

Die häufigste Ursache sind abweichende Kundendaten: ein Tippfehler im Namen, eine alte Anschrift, ein falsches Geburtsdatum. Lassen Sie die Angaben bei beiden Anbietern abgleichen und den Auftrag neu stellen.

Fällt die Leitung länger als einen Arbeitstag aus, ohne dass Sie daran schuld sind, haben Sie Anspruch auf Entschädigung: 10 € pro Arbeitstag oder versäumtem Termin, alternativ 20 % des Monatsentgelts, wenn dieser Betrag höher liegt. Melden Sie sich zuerst beim Anbieter. Hilft das nicht, können Sie das Online-Formular der Bundesnetzagentur nutzen. Halten Sie Auftragsbestätigung, Kündigungsbestätigung mit Vertragsende, Kundennummern und den Beginn des Ausfalls bereit. Geldforderungen setzt die Behörde nicht durch. Dafür bleiben Verbraucherzentrale oder Anwalt. Die Schlichtung ist die außergerichtliche Alternative: Sie endet in einem Einigungsvorschlag, den niemand erzwingen kann.

Geschäftliche Nummern, Festnetz und Umzug

Die Mitnahme ist für Privat- und Geschäftskunden kostenlos. Auch Unternehmen können die Entschädigung verlangen. Für Geschäftskunden mit individuell vereinbarten Verträgen sieht § 59 TKG allerdings abweichende Regeln vor, die die Bundesnetzagentur festlegen darf. Lesen Sie deshalb den Vertrag, bevor Sie eine Rufnummer für ein ganzes Team portieren.

Eine Ortsnetznummer lässt sich nur an einem bestimmten Standort mitnehmen. Eine Portierung von Sprachdiensten an festen Standorten zu solchen ohne festen Standort ist ausgeschlossen, ein Festnetzanschluss wird also nicht zur Mobilnummer. Beim Umzug gilt § 60 TKG: Bietet der Anbieter den Dienst am neuen Wohnort an, läuft der Vertrag unverändert weiter. Sonst können Verbraucher mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Übernommene Nummer und SMS: das tatsächliche Netz finden

Ein Kontaktbestand, der vor einer Portierung entstanden ist, zeigt neben der Nummer oft noch den alten Anbieter. Versandplattformen leiten jede Nachricht in ein bestimmtes Netz, veraltete Angaben können daher das SMS-Routing erschweren und die Zustellbarkeit beeinträchtigen. Auch die Filter der Netzbetreiber wirken sich auf die Zustellbarkeit aus.

Der HLR Lookup fragt das Netz für jede Nummer ab und liefert den Leitungsstatus sowie den aktuellen Anbieter, einschließlich MCC und MNC. Der Dienst erkennt das ursprüngliche und das aktuelle Netz und zeigt so, ob eine Leitung mit ihrer Nummer das Netz gewechselt hat. HLR ist nur ein Schritt, um die Gültigkeit einer Handynummer zu prüfen, bevor Sie senden.

Die Prüfung liefert den Zustand der Nummer im Moment der Abfrage. Eine Nummer kann schon am nächsten Tag portiert werden. Eine aktuelle Kundenliste setzt deshalb voraus, die Prüfung zu wiederholen und neben jeder Zeile das Datum der letzten Kontrolle zu führen.

Schicken Sie vor der nächsten SMS-Kampagne eine Stichprobe Ihres Bestands durch den HLR Lookup und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Netz, das in Ihrer Datei steht.

Captain Verify als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen
Nicolas Forni
Author

Als Gründer von Captain Verify arbeite ich seit 2015 an der Prüfung von E-Mail-Adressen und Mobilnummern. In diesem Blog schreibe ich über Zustellbarkeit, die Hygiene von Kontaktdatenbanken, die Regeln der Mailbox-Anbieter und SMS-Marketing. Konkrete Artikel für Marketingteams, die jede Woche versenden.